Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) für SEGWAY-Veranstaltungen und SEGWAY-Vermietung

 

Teil I. Allgemeine Bedingungen 

Ziffer 1. Allgemeines 

1.1 Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von SeggyTours Inhaber Peter Meschkat (kurz: SeggyTours) erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. 

1.2 Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben. 

1.3 Die AGB gliedern sich in einen allgemeinen Teil (Teil I) sowie in spezielle Teile für Veranstaltungen (Teil II) und Vermietung (Teil III). 

Ziffer 2. Angebot und Vertragsabschluss 

2.1 Zur Erstellung von Angeboten und zum Abschluss von Verträgen ist nur der Inhaber und Geschäftsführer von SeggyTours  berechtigt. Eine Buchung wird erst durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung wirksam und verbindlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 

Ziffer 3. Haftung 

3.1 Die Nutzung der SEGWAYs und die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Kunden. Der Kunde kann uns nicht für eigene Fehler (Fahrfehler) oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen. Wir haften folglich ausschließlich in unserem Verantwortungsbereich nach den folgenden Regeln: 

3.2 Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. 

3.3 Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz). Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt. 

3.4 Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) - ausgeschlossen. 

3.5 Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. 

3.6 Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt diese Ziffer 3 entsprechend. 

3.7 Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

3.8 Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt. 

Ziffer 4. Zahlungsbedingungen, Stornogebühren und Fristen 

4.1 Mit der Buchungsbestätigung erfolgt auch die Rechnungsstellung. Hierbei gelten folgende Zahlungsziele: Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung sofort fällig. Bei Buchungen ab einem Buchungswert von 100 € ist eine Anzahlung von 50% sofort fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zur Zahlung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin) wird auf die Vorauszahlung verzichtet. Der Rechnungsbetrag ist dann in bar vor der Veranstaltung zu zahlen. 

4.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 

4.3 Zahlung per EC-Karte, Kreditkarte oder Scheck werden von SeggyTours nicht akzeptiert. 

4.4 Bei Buchungen, die direkt bei SeggyTours erfolgt sind und deren Buchungswert kleiner 200 € beträgt, kann die Buchung bis 4 Wochen vor dem gebuchten Termin kostenlos storniert werden. Ansonsten beträgt die Stornogebühr mindestens 25% vom Buchungswert der gebuchten Leistung. Erfolgte die Buchung über Drittanbieter (z.B. Gutscheinverkäufer oder Gutscheinshops), so beträgt die Stornogebühr mindestens 40% vom Buchungswert der gebuchten Leistung. 

Bei Stornierung weniger als 2 Wochen vor dem Termin: 50% vom Buchungswert der gebuchten Leistung. Bei Stornierung weniger als 3 Tage vor dem Termin: 100% vom Buchungswert der gebuchten Leistung. 

Ziffer 5. Datenspeicherung 

Die SeggyTours ist berechtigt, Daten über den Kunden, die sie aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten hat, zu speichern und für geschäftliche Zwecke im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden. 

Ziffer 6. Informationspflicht, Voraussetzungen und Sicherheitshinweis 

6.1 In der Verordnung über die Zulassung von "elektronischen Mobilitätshilfen" vom 10. Juli 2009 ist die Nutzung von SEGWAYs geregelt. Alle von SeggyTours verwendeten SEGWAYs entsprechen dieser Verordnung und sind für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. 

6.2 Wird Dritten die Nutzung des SEGWAYs zugänglich gemacht, so ist dieser über diese Verordnung vor Fahrtbeginn zu unterrichten. Zudem hat der Informationstransfer der Bedienungsanleitung zu erfolgen (Vorbeugung von Personen- und Sachschäden). 

6.3 Die Teilnahme an einem Fahr- und Sicherheitstraining wird dringend empfohlen. 

6.4 Für das Fahren von SEGWAYs sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: a) Das Mindestalter ist 15 Jahre. b) für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ist ein Mofa- oder Kfz-Führerschein erforderlich. c) Mindestgewicht ist 45 kg; Maximalgewicht ist 118 kg. d) Personen, die an körperlichen Gebrechen leiden oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluß stehen ist die Benutzung eines SEGWAYs nicht gestattet. e) Schwangeren Frauen, Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck oder Personen mit Endoprothesen/Implantaten wird ausdrücklich von der Nutzung eines SEGWAYs abgeraten. f) Das Tragen eines Helmes bei Touren ist Pflicht. g) Bei Parcours wird das Tragen eines Helmes empfohlen. 

6.5 Bei rot blinkenden Lichtern oder bei Vibrationen der Plattform müssen Sie den SEGWAY sofort bremsen und von ihm absteigen – es kann zu einer Sicherheitsabschaltung kommen. 

Ziffer 7. Salvatorische Klausel, Schriftformklausel, Gerichtsstand 

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird. 

7.2 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis. 

7.3 Gerichtsstand für beide Parteien ist Herzberg am Harz. 

Teil II. Besondere Bedingungen für Veranstaltungen 

Ziffer 1. Allgemeines 

Veranstaltungen sind von SeggyTours durchgeführte Aktivitäten. Dazu zählen Touren aller Art, alle in Form von Firmen- und Privatfeiern durchgeführten Parcours sowie Promotion- und Werbeveranstaltungen. 

Ziffer 2. Beginn der Veranstaltung 

Alle Veranstaltungen beginnen zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Termin an dem angegebenen Treffpunkt. Bei Nichterscheinen bis 15 Minuten nach dem Termin wird die Buchung storniert und es werden entsprechende Stornogebühren fällig. 

Ziffer 3. Inhalt und Änderung von Veranstaltung 

3.1 Alle Beschreibungen der Veranstaltungen/Touren im Internet oder in Drucksachen wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Alle Angaben bezüglich der Veranstaltungen sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen. 

3.2 SeggyTours ist berechtigt, bei drohenden Gefahren, höherer Gewalt, bei unvorhergesehenen technischen Ausfällen von Segway-Rollern, Rücknahme von behördlichen Genehmigungen, schlechten Witterungsbedingungen oder Arbeitsunfähigkeit des obligatorischen Mitarbeiters die Veranstaltung abzusagen oder den Gegebenheiten anzupassen. Im Falle einer Absage wird eine Alternativveranstaltung angeboten. Ist dies nicht möglich, wird dem Kunden der gezahlte Rechnungsbetrag erstattet. 

3.3 Änderungen im Ablauf der Veranstaltung sind möglich und berechtigen nicht zum Rücktritt, zur Minderung des Preises oder zum Schadenersatz. 

Ziffer 4. Bild- und Tonaufzeichnung 

4.1 SeggyTours ist berechtigt, von allen Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese z.B. im Internet, im TV oder als Drucksachen zu veröffentlichen. 

4.2 Alle Teilnehmer einer Veranstaltung erklären sich mit der Veröffentlichung einverstanden. 

Teil III. Besondere Bedingungen für Mietverträge mit Kunden 

Ziffer 1. Vertragsverhältnis 

Vertragspartner werden jeweils die Unterzeichner des Mietvertrags. Mehrere Kunden als Mieter haften als Gesamtschuldner. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit, ausgenommen hiervon ist die telefonische Verlängerung der Mietdauer durch den Mieter. 

Ziffer 2. Mietpreis, Mietdauer, Zahlungsweise und Kaution 

2.1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Stromladekosten gehen zu Lasten des Mieters. 

2.2 Die berechenbare Mietdauer beginnt mit dem Tag der Abholung und endet, auch bei vorzeitiger Rücklieferung, mit dem vereinbarten Ende der Miete. Bei Nichtabholung des SEGWAYs oder dessen vorzeitiger Rückgabe hat SeggyTours Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis. Bei Überschreitung des vereinbarten Rückgabezeitpunktes ist bis zur tatsächlichen Rückgabe des SEGWAYs zusätzlich der vertraglich vereinbarte Mietpreis pro Tag, entsprechend für den zusätzlichen Zeitraum zu bezahlen. 

2.3 Bei Abholung ist eine Kaution zu leisten. Die entsprechende Kaution wird dem Kunden, nach Abzug des Mietpreises, bei Rückgabe erstattet. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Anzahl der SEGWAYs, Mietdauer und dem Abschluss einer Versicherung. 

Ziffer 3. Pflichten des Mieters 

3.1 Obhutspflicht / Reinigung und Aufladung der Akkus: Der Mieter hat den SEGWAY sorgsam zu behandeln. Er hat dabei technische Vorschriften und Betriebsanleitungen zu beachten. Insbesondere der Ladezustand der Akkus ist zu überwachen. Der SEGWAY wird dem Mieter gereinigt und mit voll aufgeladen Akkus übergeben. Es ist vom Mieter im gleichen Zustand wieder zurückzugeben. Ansonsten erfolgt die Berechnung von 1/2 Tagesmietpreis. Bei einer Mietdauer von weniger als 24 Stunden müssen die Akkus nicht voll aufgeladen zurückgegeben werden. 

3.2 Fahrberechtigt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, ist nur der Mieter und im Mietvertrag aufgeführte Personen, soweit diese die Mindestanforderung/ Voraussetzungen erfüllen. Bei Überlassung des SEGWAYs an Dritte haftet der Mieter in jedem Fall für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags und für das Verhalten des/der Dritten wie für eigenes Handeln. 

3.3 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, die SeggyTours unverzüglich über den Schaden zu informieren. Es ist ein Protokoll mit den Namen und Telefonnummern der Beteiligten sowie des Schadenhergangs zu erstellen. Ist es zu Personenschäden gekommen, so ist die Polizei zu informieren. Die Unfallaufnahme der Polizei, bzw. die Ablehnungsbestätigung der Unfallaufnahme durch die Polizei ist vorzulegen. 

3.4 Der SEGWAY ist zu dem im Mietvertrag vorgesehenen Datum dem Vermieter zurückzugeben, wenn nicht der Rückgabetermin mindestens 24 Stunden vor dessen Ablauf telefonisch oder schriftlich verlängert wurde. Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als 60 Minuten überschritten, so kann eine Gebühr von 1/2 Tagesmietsatz vom Vermieter veranschlagt werden. 

Ziffer 4. Haftung des Mieters 

4.1 Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an dem angemieteten SEGWAY und seiner Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach den gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für a) die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann, b) bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. MwSt. zu erstatten, c) Bergungs- und Rückführungskosten, d) Gutachterkosten, e) Wertminderung (technisch & merkantil), f) dem Vermieter entstehenden Ausfallschaden für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer, g) sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung und h) etwaige Rückstufungsschäden bei Versicherungen des Vermieters. 

4.2 Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemieteten SEGWAYs durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang der SEGWAY durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters oder die Betriebshaftpflichtversicherung bei Firmen die Haftung übernimmt. Es gilt das Fahren auf eigenes Risiko, der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung. 

4.3 Eine Kaskoversicherung kann optional abgeschlossen werden, dann gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherers. 

Ziffer 5. Pflichten des Vermieters 

5.1 Wird vor oder während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters eine Reparatur notwendig, so versucht der Vermieter, ein Ersatz-SEGWAY zu stellen. Kann der Ersatz-SEGWAY nicht gestellt werden und/oder ist die Reparatur nicht möglich, so ist der Vermieter verpflichtet, auf den Mietpreis für die Ausfallzeit zu verzichten. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Mieters für die Ausfallzeit des SEGWAYs ist nicht zulässig. 

5.2 Der Vermieter haftet für einen Schaden des Mieters ausschließlich gemäß Teil I Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

5.3 Der Vermieter haftet nicht für Wertsachen und/oder Gegenstände, die bei Rückgabe des SEGWAYs zurückgelassen werden. 

Ziffer 6. Außerordentliche Kündigung 

6.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, falls aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird; insbesondere bei bekannt werden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt. 

 

Stand: 01.05.2013 
 (Änderungen vorbehalten)